Wochenbettbetreuung

Nun bist du mit deinem Baby zu Hause und obwohl alles so vertraut ist, fühlt es sich komplett anders an als noch vor wenigen Tagen...

 

Die nächsten 8 Wochen sind euer Wochenbett. In dieser Zeit geschieht so vieles... Dein Körper erholt sich von der Geburt, von Verletzungen, die Rückbildung der Gebärmutter und des Beckenbodens beginnt und das Stillen pendelt sich ein.

 

Gleichzeitig gewöhnst du dich an dein neues Leben mit Baby, deine Hormone stellen sich wieder um und ihr werdet gemeinsam einen Alltag als Familie finden. Das alles ist eine grosse Herausforderung und braucht viel Zeit und Ruhe. Auch wenn du dich körperlich vielleicht schnell wieder gut fühlst, achte darauf, dich und dein Baby in dieser Zeit besonders zu schonen. Viele verschiedene Gefühle können dich beschäftigen und das Geburtserlebnis muss von euch beiden erst einmal verarbeitet werden.

Als Hebamme unterstütze ich dich in dieser Zeit mit Hausbesuchen (16 beim ersten Baby, bei einem Kaiserschnitt, bei Mehrlingen oder einer Frühgeburt oder 10 Besuche bei allen anderen). Während den Besuchen mache ich alle medizinischen Kontrollen und beantworte deine Fragen in deiner vertrauten Umgebung und zusammen mit deiner Familie.

 

Während der Schwangerschaft oder dem Wochenbett offeriere ich dir zusätzlich eine Trageberatung oder eine Stoffwindelberatung. Der Zeitpunkt für die Beratung darfst du gerne selbst wählen.

 

Während der Wochenbettbetreuung bin ich für dich bis zum 56. Tag nach der Geburt rund um die Uhr erreichbar. Dieser Dienst nennt sich Pikett, lies dazu bitte die Regelung bezüglich Pikettgeld-Entschädigung weiter unten durch.

Die Kosten für die Wochenbettbetreuung werden von der Krankenkasse vollständig übernommen.



Pikettgeld-Entschädigung

Die Grundversorgung sieht vor, dass die Hebamme rund um die Uhr erreichbar ist.

Der Dienst wird Pikett, Bereitschaft oder Rufbereitschaft genannt. Die Leistung des Pikettdienstes beinhaltet die Verfügbarkeit der Hebamme für die benötigten Wochenbettbesuche bis zum 56. Tag nach der Geburt und bei Bedarf darüber auch an Wochenenden und an Feiertagen.


Von der 37. bis zur 42. Schwangerschaftswoche bin ich für dich abrufbereit, da dein Baby den Zeitpunkt seiner Geburt selber wählt und nicht vorhersehbar ist.

Im Verhinderungsfalle /Ferienabwesenheit, organisiere ich dir eine kompetente Vertreterin.

Die Entschädigung für mein Pikett wird NICHT von der Grundversicherung deiner Krankenkasse übernommen.

Diese Leistung der Hebamme ist NICHT im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten.

Historisch sahen sich die Gemeinden dafür verpflichtet, für eine Gemeindehebamme und deren Entschädigung zu sorgen. Der Entscheid für eine finanzielle Entschädigung des Pikett liegt darum heute noch bei den einzelnen Gemeinden.

Wenn die Gemeinde die Entschädigung nicht übernimmt, musst du sie selbst bezahlen. Ich werde sie dir direkt in Rechnung stellen.

Manche Zusatzversicherungen übernehmen diese Kosten.

Bitte erkundige dich über deine Versicherungsleistungen und reiche die Rechnung zur allfälligen Rückerstattung ein.


Sollte es finanziell für dich problematisch sein, finden wir zusammen eine Lösung, damit du nicht auf die Begleitung während deinem Wochenbett verzichten musst.

Hier kannst du nachschauen, ob deine Wohngemeinde die Entschädigung übernimmt:


Kanton Zürich / Knonaueramt:

Folgende Gemeinden ÜBERNEHMEN die Entschädigung:

Kappel, Knonau, Mettmenstetten und Wettswil

Folgende Gemeinden NICHT:

Aeugst, Affoltern, Bonstetten, Hausen, Hedingen, Maschwanden, Obfelden, Ottenbach, Rifferswil und Stallikon  

Sie beträgt in diesen Gemeinden 115.- Fr.

Kanton Aargau:

die angrenzenden Gemeinden an das Knonaueramt übernehmen die Pikettgeldentschädigung NICHT.

Sie beträgt 120.- Fr.

Kanton Zug:

Die Pikettgeldentschädigung wird von ALLEN Gemeinden übernommen.